Informationen für Patient*innen

Psychotherapie ist für viele immer noch ein Thema, das mit Unsicherheiten und Vorurteilen behaftet ist.

Auf unserer Website möchten wir Aufklärung leisten, Hilfestellung geben und Vorbehalte abbauen.

Hier finden Sie

  • umfangreiche Informationen über psychotherapeutische Behandlungsmethoden
  • wer welche Verfahren durchführt
  • alles über den Beginn einer Psychotherapie
  • Hinweise zur Kostenübernahme

Weitere Kategorien

Derzeit gibt es vier psychotherapeutische Verfahren, die unter dem Begriff der Richtlinien-Psychotherapie zusammengefasst sind. So haben es 1998 der Bundesausschuss der Ärzte und die Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Eine Aktualisierung erfolgte 2020.

Diese vier Verfahren sind von den Krankenkassen anerkannt und werden finanziert:

  1. die analytische Psychotherapie

  2. die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

  (beide zusammen werden auch als psychodynamische Therapieverfahren bezeichnet)

  3. die Verhaltenstherapie

  4. die Systemische Therapie

Ihnen liegt jeweils eine umfassende Theorie zur Krankheitsentstehung zugrunde und ihre spezifischen Behandlungsmethoden sind in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich belegt.

 

Spezielle Therapieverfahren

Viele Psychotherapeut*innen arbeiten inzwischen methodenübergreifend und lassen verschiedene therapeutische Behandlungsverfahren in ihre Arbeit einfließen. Über die Richtlinien-Verfahren hinaus gibt es eine Vielfalt weiterer psychotherapeutischer Behandlungsmöglichkeiten. Sie alle haben ihren Stellenwert, einige gelten jedoch nach dem Psychotherapeuten-Gesetz von 1998 als (noch) nicht wissenschaftlich anerkannt. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen keine Kosten.

Im Rahmen der psychodynamischen Therapieverfahren werden Kosten übernommen für

  • Gruppenanalyse
  • Katathym imaginative Psychotherapie

Zu den Therapieverfahren außerhalb der Richtlinien gehören:

  • Bioenergetische Analyse
  • Focusing
  • Gesprächspsychotherapie
  • Hypnotherapie
  • Körperorientierte Psychotherapie
  • Neuro-Linguistische Psychotherapie
  • Psychodrama

Psychotherapeutische Behandlung: Qualifikation und Fachkompetenz

Psychotherapie wird ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt, die eine fundierte Ausbildung und umfassendes Wissen in der Behandlung psychischer Erkrankungen besitzen. Alle Psychotherapeut*innen haben ein Studium abgeschlossen und eine mehrjährige, staatlich anerkannte Zusatzausbildung in einem spezifischen Therapieverfahren absolviert. Diese Qualifikation wird durch die Approbation, eine staatliche Heilerlaubnis, anerkannt. Sie ist nicht nur Voraussetzung für die Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen, sondern auch für die Abrechnung mit Krankenversicherungen.


Berufsgruppen in der Psychotherapie

Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die psychotherapeutische Behandlungen durchführen, jede mit einem spezifischen Ausbildungshintergrund:

  • Psychologische Psychotherapeut*innen
    Sie haben ein Psychologie-Studium abgeschlossen und eine mehrjährige, staatlich anerkannte Zusatzausbildung in mindestens einem Therapieverfahren absolviert. Mit der Approbation dürfen sie den Titel „Psychologische Psychotherapeutin“ bzw. „Psychologischer Psychotherapeut“ führen.

  • Ärztliche Psychotherapeut*innen
    Diese haben ein Medizinstudium abgeschlossen und sich nach der ärztlichen Ausbildung in einer Facharztausbildung oder durch spezielle Weiterbildungen auf die psychotherapeutische Behandlung spezialisiert.

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
    Nach einem Diplom-Studium (Psychologie, Pädagogik, Heilpädagogik oder Sozialpädagogik) erwerben diese Fachkräfte durch eine zusätzliche, spezialisierte Ausbildung die Approbation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen.


Regelmäßige Weiterbildung und Qualitätssicherung

Alle approbierten Psychotherapeut*innen sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Kontinuierliche Weiterbildungen, Supervisionen und qualitätssichernde Maßnahmen sind für uns Fachkräfte selbstverständlich, um einen hohen Standard in der Therapieversorgung zu gewährleisten.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei den vier aufgeführten Therapiemethoden der Richtlinienverfahren von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Wer eine Therapie aufnehmen möchte, kann direkt eine Praxis Psychologischer Psychotherapeut*innen, Ärztlicher Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aufsuchen oder sich von einem Arzt, einer Ärztin überweisen lassen. So sehen es die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes vor.

Probatorische Sitzungen
Zu Beginn der Therapie finden sogenannte Probatorische Sitzungen statt. In diesen ersten Gesprächen klärt der*die Therapeut*in gemeinsam mit dem*der Patient*in:

  • ob eine fachliche Notwendigkeit (Indikation) für eine Psychotherapie besteht

  • ob eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Behandler*in und Patient*in aufgebaut werden kann

  • welche Therapieziele verfolgt werden

Während dieser Phase wird bei Psychologischen Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ein Konsiliarbericht bei einem Haus- oder Facharzt bzw. einer Fachärztin eingeholt. Dies dient der Abklärung möglicher organischer Ursachen der psychischen Beschwerden und berücksichtigt körperliche Erkrankungen, die Einfluss auf die Psychotherapie haben könnten.

Antrag auf Kostenübernahme
Im Anschluss wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Der*die Therapeut*in erklärt den weiteren Ablauf und stellt die notwendigen Formulare zur Verfügung.

Einzel- und Gruppentherapie
Die psychotherapeutische Behandlung kann entweder als Einzeltherapie oder als Gruppentherapie durchgeführt werden. Vorab wird gemeinsam mit dem*der Therapeut*in geklärt, welche Form am besten zu den persönlichen Zielen oder Problemen passt. Gruppentherapien erfordern eine spezielle Ausbildung der Therapeut*innen.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Die Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Richtlinienverfahren normalerweise die Kosten für Einzel- und Gruppentherapien. Versicherte von privaten Krankenkassen sollten sich vor der Therapie bei ihrer Krankenkasse informieren, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, da es hier Unterschiede geben kann. 
Je nach Therapieform bewilligen die Krankenkassen eine bestimmte Anzahl an Stunden. Derzeit umfasst die Kostenübernahme für Einzeltherapien:

  • Verhaltenstherapie: bis zu 80 Stunden

  • Tiefenpsychologisch fundierte Therapie: bis zu 100 Stunden

  • Analytische Therapie: bis zu 300 Stunden

Nein, eine Sperrfrist gibt es nicht.
Dennoch gibt es einen Unterschied bei der Beantragung einer neuen Psychotherapie, wenn seit dem Abschluss der letzten Therapie noch keine zwei Jahre vergangen sind.
In diesem Fall schreibt der oder die Therapeut*in zusätzlich zum Antrag auf Psychotherapie einen Bericht, warum die Psychotherapie notwendig ist. Dieser Bericht wird dann von
der Krankenkasse an eine*n externe Gutachter*in zur Prüfung übermittelt. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet dann die Krankenkasse, ob sie eine erneute Therapie bewilligt.

Sobald zwei Jahre nach einer Psychotherapie vergangen sind, entfällt der Schritt der gutachterlichen Prüfung.

Nochmal in Kürze zusammengefasst:
Ein*e Patient*in kann jederzeit einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse stellen. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft dann die Krankenkasse.

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